Der effiziente Informationsaustausch über chemische Risiken und die jeweiligen Handlungsmaßnahmen ist ein wesentlicher Aspekt des im Rahmen der REACH-Verordnung eingeführten Systems, um eine bessere und höhere Transparenz zu gewährleisten.
Die Verordnung behält die bereits vorhandenen Tools bei:
Darüber hinaus sieht REACH weitere Tools vor:
- Die Agentur-Datenbank: Diese soll den Zugriff auf die von der Agentur aufbewahrten Daten ermöglichen.
- Das Genehmigungsverfahren: Dieses soll das effiziente Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen und gleichzeitig gewährleisten, dass die Risiken im Hinblick auf besonders bedenkliche Stoffe ordnungsgemäß kontrolliert werden. Dieses Verfahren soll außerdem zum Austausch dieser Stoffe durch weniger gefährliche Stoffe anregen, wenn geeignete Alternativen verfügbar sind.
- Das Beschränkungsverfahren: Die Herstellung, das Inverkehrbringen und/oder die Verwendung von mit Risiken behafteten Stoffen, die entsprechend gehandhabt werden müssen, kann von der Agentur auf Grundlage einer Risikobewertung durch ein teilweises oder vollständiges Verbot oder andere Beschränkungen eingeschränkt werden.
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