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Aussetzungsbeurteilung

   
 

Die Aussetzungsbeurteilung besteht darin, die Dosis (oder Konzentration) des Stoffes einzuschätzen, der Menschen und die Umwelt ausgesetzt sein können. Sie betrifft den ganzen Lebenszyklus des Stoffes, von der Herstellung bis zu den verschiedenen angegebenen Verwendungen. Dies beinhaltet zwei klare Schritte:

  1. Erstellung von Expositionsszenarien (ES) oder entsprechender Verwendungs- und Aussetzungskategorien.
  2. Expositionseinschätzung.

Für Stoffe, die auf den Markt gebracht werden, sind die entsprechenden Expositionsszenarien und eine Zusammenfassung der Expositionseinschätzung in einer Anlage dem Sicherheitsdatenblatt (SDS) beizufügen. Für die dem Sicherheitsdatenblatt beigefügten Expositionsszenarien gibt es ein Standardformat.

Entwicklung von Expositionsszenarien

Expositionsszenarien beschreiben, wie der Stoff hergestellt oder verwendet wird und wie man die Exposition von Menschen und der Umwelt unter Kontrolle hält. Es enthält die Betriebsbedingungen sowie Risikomanagementmaßnahmen, die vom Hersteller, vom Importeur oder von den nachgeschalteten Anwendern umgesetzt werden. Diese sind später die Hauptempfänger von ES und müssen die Übereinstimmung ihrer Anforderungen mit den beschriebenen Bedingungen der Verwendung kontrollieren.

Der erforderliche Detailgrad für ein ES kann sich von Fall zu Fall je nach Verwendung eines Stoffes, seiner gefährlichen Eigenschaften und der Menge der verfügbaren Informationen wesentlich unterscheiden.

Expositionsszenarien können geeignete Risikomanagementmaßnahmen für mehrere einzelne Prozesse oder Verwendungen eines Stoffes beschreiben. In diesem Fall können Sie als „Expositionskategorien“ bezeichnet werden.

Da der Prozess der Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) sich wiederholen kann, wird ein erstes Expositionsszenario aufgrund anfänglicher Annahmen über die Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen entwickelt. Die erste Beurteilung basiert auf den verfügbaren Gefahreninformationen und auf der Expositionseinschätzung entsprechend dem anfänglichen Szenario. Wenn die anfängliche Risikocharakterisierung anzeigt, dass Risiken nicht angemessen kontrolliert werden, muss die Beurteilung durch Wiederholung verfeinert werden. Zusätzliche Gefahreninformationen, eine Veränderung der Betriebsbedingungen oder Risikomanagementmaßnahmen oder eine genauere Expositionseinschätzung können notwendig sein, um eine angemessene Risikokontrolle zu erreichen. Das nach der letzten Wiederholung erhaltene Szenario, also das „endgültige Expositionsszenario“, ist dem Stoffsicherheitsbericht (CSR) beizufügen.

Expositionseinschätzung

Die Expositionseinschätzung, für jedes entwickelte Szenario durchgeführt und im Stoffsicherheitsbericht beschrieben, beinhaltet folgende drei Elemente:

  1. Emissionseinschätzung
    Die Emissionen während des gesamten Lebenszyklus des Stoffes als solchem und als Teil der Artikel sind zu berücksichtigen, einschließlich derjenigen aufgrund der Abfallstufe. Diese Einschätzung ist unter der Annahme durchzuführen, dass die im Expositionsszenario beschriebenen Risikomanagementmaßnahmen und Betriebsbedingungen umgesetzt wurden.
  2. Beurteilung von Verbleib und Verhalten in der Umwelt
    Mögliche Abbau-, Umformungs- oder Reaktionsprozesse sind zu charakterisieren. Außerdem werden Verbleib und Verteilung in der Umwelt eingeschätzt.
  3. Einschätzung der Expositionsgrade
    Die Expositionsgrade werden für alle Bevölkerungsgruppen (Arbeitnehmer, Verbraucher, und Menschen, die über die Umwelt indirekt ausgesetzt sind) und Umweltbereiche eingeschätzt, die der Exposition unterliegen. Jeder Expositionsweg ist zu behandeln (Einatmen, oral, dermal und kombiniert). Solche Einschätzungen müssen Raum- und Zeitabweichungen im Expositionsmuster berücksichtigen.

Wenn gemessene Expositionsdaten verfügbar und repräsentativ sind, sind diese besonders zu berücksichtigen. Aber geeignete Modelle oder entsprechende Überwachungsdaten analoger Stoffe können auch bei der Aussetzungsbeurteilung helfen.

 

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Prévention du risque chimique, Frankreich 2007, 2011
Dieses Dokument dient nur zur Information und stellt unter keinen Umständen einen juristischen Rat dar. Der einzige rechtlich verbindliche Referenztext ist der Wortlaut der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).