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Gefahrenbewertung

   
 

Die Gefahrenbewertung ist der erste Schritt der chemischen Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA).

Sie umfasst:

Die Sammlung und Bewertung von relevanten Informationen ist für die Registrierung erforderlich. Diese Informationen werden bei Bedarf im technischen Dossier und im chemischen Stoffsicherheitsbereicht dokumentiert. Die Art und Menge der Informationen hängt von der hergestellten bzw. importierten Menge ab.

Bewertung von Gesundheitsrisiken

Sämtliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das toxikokinetische Profil sollten berücksichtigt werden. Die verfügbaren oder ermittelten toxikologischen Informationen sollten im Hinblick auf jede gesundheitliche Auswirkung und jedes relevante Expositionsmuster1 die Festsetzung des externen Expositionsgrades ermöglichen, unter dem keine für den Menschen gesundheitsschädliche Auswirkung zu erwarten ist (DNEL). In Fällen, in denen kein DNEL hergeleitet werden kann (zum Beispiel bei 'non-threshold' Effekten wie genotoxischer Karzinogenität), wird ein als DMEL (Derived Minimal Effect Level) bezeichneter semiquantitativer Wert festgesetzt. Diese Grenzwerte werden aus Testergebnissen toxikologischer Tests und von Unsicherheitsfaktoren abgeleitet, die sich aus experimentellen Veränderlichkeiten zwischen unterschiedlichen Spezies und innerhalb einer Art ergeben.

Bewertung von Gesundheitsrisiken über physikalisch-chemische Eigenschaften

Die folgenden potenziellen Auswirkungen von physikalisch-chemischen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind zu bewerten:

  • Explosivität;
  • Entzündlichkeit;
  • brandförderndes Potenzial;

Bewertung von Umweltrisiken

Die Bewertung von Umweltrisiken konzentriert sich auf potenzielle Auswirkungen auf Ökosysteme in jedem Umweltbereich (Wasser, Luft, Böden), den Verlauf der Nahrungskette sowie mikrobiologische Aktivitäten in Abwasseraufbereitungsanlagen. Die Bewertung von Umweltrisiken ermöglicht die Festlegung von Konzentrationswerten, unter welchen keine schädigenden Auswirkungen auf den jeweiligen Umweltbereich zu erwarten sind. Für jedes Umweltmedium wird der PNEC auf Grundlage der ökotoxikologischen Testergebnisse und eines Bewertungsfaktors ermittelt. Je umfangreiche die Daten sind und je länger die Tests dauern, desto kleiner ist der Unsicherheitsgrad und die Größe des Bewertungsfaktors.

PBT und vPvB Beurteilung

Eine weitere Bewertung dieser Eigenschaften ist berechtigt, da das Potenzial für Langzeitauswirkungen schwer vorherzusagen ist. Mit dieser Bewertung wird festgestellt, ob der Stoff den in Anhang XIII der REACH-Verordnung enthaltenen Kriterien für persistente, bioakkumulative und toxische (PBT) oder extrem persistente und extrem bioakkumulative (vPvB) Stoffe entspricht. Ist das der Fall, müssen alle Emissionen für den gesamten Lebenszyklus des Stoffes charakterisiert werden.

 

Entspricht ein Stoff den Einstufungskriterien als gefährlich, PBT oder vPvB, muss der Registrant als Bestandteil der CSA eine Aussetzungsbeurteilung und eine Risikocharakterisierung durchführen. Anderenfalls endet die chemische Stoffsicherheitsbeurteilung hier.

 

1. Expositionsmuster: Kombination der Frequenz, Dauer und des Expositionspfades sowie der wahrscheinlich exponierten Bevölkerung/Personen.

 

cnrs

Prévention du risque chimique, Frankreich 2007, 2010
Dieses Dokument dient nur zur Information und stellt unter keinen Umständen einen juristischen Rat dar. Der einzige rechtlich verbindliche Referenztext ist der Wortlaut der REACH-Verordnung (Verordnung (EC) Nr. 1907/2006).