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Toxikologische Datenanforderungen (1/2)

   
 

Weiter zu Seite 2 - Erfüllung von toxikologischen Datenanforderungen

REACH verlangt verschiedene toxikologische Informationen für die Durchführung von Einstufungen und Kennzeichnungen und um den persistenten, bioakkumulativen und toxischen (PBT) Status zu bestimmen, Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) und Stoffsicherheitsberichte (CSR) zu verfassen und um den Bedarf an Risikomanagementmaßnahmen bestimmen zu können. Die zu Registrierungs- und Stoffbewertungszwecken vorzulegenden toxikologischen Informationen sind in den Anhängen VI bis XI der REACH-Verordnung spezifiziert. Eine Übersicht finden Sie in den Informationsanforderungen für die Registrierung. Die von den Registranten zu berücksichtigenden gesundheitlichen Auswirkungen sind nachstehend angeführt.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Haut- und Augenreizung/Verätzung und Reizung der Atemwege

Reizungen und Verätzungen sind örtlich begrenzte Auswirkungen, d.h. Veränderungen treten nur an der Stelle auf, an welcher der Stoff zuerst mit der Haut, dem Auge oder mit Schleimhäuten wie z.B. den Atemwegen in Kontakt gekommen ist. Ätzende Stoffe können lebendes Gewebe nach einer einzigen Berührung zerstören. Reizende Stoffe sind nicht-ätzende Stoffe, die bereits nach einmaligem direktem Kontakt mit dem betroffenen Gewebe Reizungen/Entzündungen verursachen können. Stoffe, die erst nach mehrmaligem Kontakt reizende Effekte verursachen, werden nicht als Reizstoffe eingestuft. Der Begriff Haut- und/oder Augenreizung bezieht sich auf die Entstehung von vollständig umkehrbaren Veränderungen nach dem Auftragen eines Stoffes (bei Augenreizungen, wenn die Anwendung auf der vorderen Augenoberfläche erfolgt). Ätzende Stoffe verursachen unumkehrbare Auswirkungen wie Nekrose von der Epidermis bis in die Dermis, Schädigung von Augengewebe oder Sehschäden. Als die Atemwege reizend eingestufte Chemikalien können Reizungen verursachen, welche Haut- oder Augenreizungen ähneln. Sie können im Zusammenspiel mit dem vegetativen Nervensystem auch andere toxische Auswirkungen verursachen und zu Reflexreaktionen führen (Niesen, Husten, Atembeschwerden, etc.). Diese Auswirkungen können rückgängig gemacht werden. Tests für Atemwegsreizungen sind im Rahmen von REACH nicht erforderlich, da hierfür keine gültigen Richtlinien verfügbar sind. Trotzdem sollten vorhandene und verfügbare Daten, welche das Vorhandensein potenzieller Atemwegsreizungen durch einen Stoff enthalten, berücksichtigt werden.

Sensibilisierung der Haut und Atemwege

Ein Sensibilisator ist ein Mittel, das bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen hervorrufen kann. Die allergische Reaktion tritt auf, wenn durch einen früheren Kontakt eine Immunität gegen den Stoff entwickelt wurde (d.h. Sensibilisierungsstufe). Die Auswirkungen treten dann bei einem späteren erneuten Kontakt auf: Allergische Kontaktdermatitis, allergische Rhinitis, Asthma, etc. Im Rahmen von REACH sind keine Informationsanforderungen hinsichtlich der Sensibilisierung der Atemwege verfügbar. Allerdings sind Atemwegssensibilatoren zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung in Artikel 36 der Verordnung (EC) Nr. 1272/2008 angegeben.

Akute Toxizität

Akute Toxizität betrifft die schädigenden Auswirkungen, die durch einen oder mehrere Kontakte mit einem Stoff innerhalb von 24 Stunden verursacht werden. Die Exposition erfolgt auf dem oralen, dermalen oder inhalativen Expositionsweg. Die Bewertung des akuten toxischen Potenzials einer Chemikalie ist erforderlich, um die gesundheitsschädigenden Auswirkungen zu bestimmen, die nach einer versehentlichen oder vorsätzlichen kurzzeitigen Exposition auftreten können: die Art der toxischen Auswirkungen, ihre Ausbruchszeit, Dauer und Schwere, das Dosis-/Reaktionsverhältnis und die geschlechterspezifischen Reaktionen. Die untersuchten Schäden können klinische Vergiftungszeichnen, abnormale Gewichtsänderungen und/oder pathologische Veränderungen von Organen und Gewebe sein, die in einigen Fällen sogar zum Tod führen können.

Toxizität bei wiederholter Applikation

Die Toxizität bei wiederholter Applikation umfasst die allgemeinen toxikologischen Auswirkungen, die als Ergebnis der wiederholten täglichen Exposition über einen Teil (subakute oder subchronische Exposition) oder einen Großteil der erwarteten Lebensspanne (chronische Exposition) auftreten.
Diese allgemeinen toxikologischen Auswirkungen schließen Gewichtsänderungen und/oder Gewichtszunahmen ein, Veränderungen des absoluten und /oder relativen Organ- und Gewebegewichts, der Blutzusammensetzung, der Urinanalyse und/oder hämatologischen Parameter, Funktionsstörungen des Nervensystems und in Organen und Geweben im Allgemeinen sowie pathologische Veränderungen von Organen und Gewebe, die bei makroskopischen und mikroskopischen Untersuchungen festgestellt werden können. Zusätzlich zu diesen Informationen über mögliche gesundheitsgefährdende allgemeine toxikologische Auswirkungen, können Toxizitätsstudien mit wiederholten Applikationen auch andere Informationen über z.B. reproduktive Toxizität oder Karzinogenität liefern, oder spezifische Erscheinungsformen von Toxizität identifizieren, wie z.B. Neurotoxizität, Immunotoxizität, endokrine Auswirkungen,...
Die folgenden Vorgaben zur Bewertung von Toxizität bei wiederholter Aufnahme sind zu bewerten:

  • Ob die wiederholte Exposition von Personen mit gesundheitsschädigenden toxikologischen Auswirkungen in Zusammenhang gebracht werden kann; Diese Humanstudien können potenziell auch Bevölkerungsgruppen mit einer höheren Prädisposition identifizieren;
  • Ob die wiederholte Verabreichung eines Stoffes an Versuchstieren nachteilige toxikologische Auswirkungen verursacht; Effekte, die auf mögliche für den Menschen gesundheitsschädigende Auswirkungen schließen lassen;
  • Die Zielorgane, die potenziellen kumulativen Auswirkungen und die Umkehrbarkeit der nachteiligen toxikologischen Auswirkungen;
  • Das Dosis-/Reaktionsverhältnis und der Grenzwert für die einzelnen nachteiligen toxikologischen Auswirkungen, die in den Toxizitätsstudien mit wiederholter Anwendung beobachtet wurde.

Reproduktive Toxizität

Die reproduktive Toxizität ist offensichtlich von großer Bedeutung, da der Fortbestand der menschlichen Spezies von der Unversehrtheit des Fortpflanzungszyklus abhängt. Sie wird durch mehrere verschiedene Endpunkte charakterisiert, wie die Schädigung der männlichen und weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeiten (Fruchtbarkeit), Induktion von nicht vererbbaren schädigenden Auswirkungen auf die Nachkommen (Entwicklungstoxizität) und Auswirkungen auf die Muttermilch bzw. über die Muttermilch weitergegebene Auswirkungen.
Die folgenden Vorgaben zur Bewertung der reproduktiven Toxizität sind zu prüfen:

  • Ob die Exposition von Personen mit dem fraglichen Stoff mit reproduktiver Toxizität in Zusammenhang gebracht werden kann;
  • Ob auf der Grundlage von Informationen (keine Humandaten) vorhergesagt werden kann, dass der Stoff reproduktive Toxizität beim Menschen verursachen wird;
  • Ob eine schwangere Frau potenziell empfindlicher auf allgemeine Toxizität reagiert;
  • Das Dosis-/Reaktionsverhältnis für jede nachteilige Auswirkung auf die Reproduktionsfähigkeit.

Mutagenität und Karzinogenität

Mutagenität bezeichnet die Eigenschaft bestimmter Stoffe, permanent übertragbare Veränderungen in der Menge oder Struktur des genetischen Materials von Zellen oder Organismen hervorzurufen. Diese Veränderungen können ein einzelnes Gen oder Gensegment oder auch einen ganzen Gen- oder Chromosomenstrang betreffen.
Veränderungen des Erbguts von Zellen können spontan auftreten oder durch die Einwirkung von ionisierender oder ultravioletter Strahlung oder genotoxischen Stoffen hervorgerufen werden. Im Prinzip kann der Kontakt von Personen mit mutagenen Stoffen in erhöhten (über dem Durchschnitt liegenden) Mutationsraten resultieren. Werden Personen mutagenen Stoffen ausgesetzt, können als mögliche Folge an die Nachkommen vererbbare Schäden auftreten, die möglicherweise auch an die nachfolgenden Generationen weitervererbt werden, falls Mutationen in Keimzellen (Reproduktionszellen) entstehen. Mutationen in Körperzellen (keine Reproduktionszellen) können sich letal auswirken oder auf Tochterzellen übertragen werden - mit schädlichen Folgen für den betroffenen Organismus. Es gibt zu berücksichtigende Anzeichen für einen positiven Zusammenhang zwischen der Mutagenität von Stoffen in-vivo und ihrer Karzinogenität in Langzeit-Tierversuchen. Das Ziel der Mutagenitätstest ist die Bewertung des Potenzials von Stoffen, Auswirkungen hervorzurufen, die Erbgutschäden beim Menschen hervorrufen oder zur Bildung von Tumoren führen können.

Chemikalien werden als karzinogen bezeichnet, wenn Sie Tumore hervorrufen, die Häufigkeit von gutartigen und/oder bösartigen Tumoren steigern oder die Zeit bis zum Auftreten eines Tumors verkürzen. Karzinogene Chemikalien wurden bisher ihrer mutmaßlichen Verhaltensweise entsprechend in zwei Kategorien unterteilt. Nicht-genotoxische Verhaltensweisen umfassen epigenetische Veränderungen, d.h. Auswirkungen, die keine DNA-Veränderungen hervorrufen, jedoch die Genaktivitäten beeinflussen und die Kommunikation zwischen den Zellen oder andere am karzinogenen Prozess beteiligte Faktoren verändern können. Das Ziel der Untersuchung der Karzinogenität von Chemikalien ist die Identifizierung von potenziellen humanen Karzinogenen sowie ihre Verhaltensweise(n) und ihre Wirksamkeit.
Sobald eine Chemikalie als Karzinogen identifiziert wurde, besteht ein Erläuterungsbedarf für die zugrundeliegende Verhaltensweise, d.h. ob die Chemikalie direkt genotoxisch wirkt, oder nicht. Bei genotoxischen Karzinogenen wird angenommen, dass es - ausgenommen in Sonderfällen - keinen erkennbaren Grenzwert gibt und dass jeder Expositionslevel ein Risiko darstellt. Bei nicht-genotoxischen Karzinogenen wird angenommen, dass erkennbare Grenzwerte existieren, bis zu deren Erreichen keine Auswirkungen auftreten. Normalerweise sind keine Humanstudien verfügbar, um eine Unterscheidung zwischen den obengenannten Verhaltensmustern zu treffen, tatsächlich hängt eine dementsprechende Schlussfolgerung vom Ergebnis eines Mutagenitätstests und anderen mechanistischen Studien ab. Zusätzlich dazu können auch Tierversuche Informationen über die zugrundeliegende karzinogene Verhaltensweise liefern.
Die Krebsgefahr und Verhaltensweise hängt möglicherweise auch unmittelbar von den Expositionsbedingungen wie beispielsweise dem Expositionsweg ab. Aus diesem Grund werden alle relevanten Auswirkungsdaten und Informationen über humane Expositionsbedingungen ausgewertet.

Toxikokinetik

Die Erscheinungsform der Toxizität nach dem Kontakt mit einem Stoff ist das Resultat einer Ereignisabfolge, die in einer Beeinträchtigung des Gewebes eines Organismus resultiert, der einem Gift in solchen Mengen ausgesetzt wird, die eine nachteilige Auswirkung auf ihn haben. Die Konzentration dieses Giftes am biologischen Zielort hängt von der Aufnahme, der Verteilung, dem Stoffwechsel und der Ausscheidung ab. Gemäß der REACH-Verordnung, Anhang VIII, ist eine Bewertung dieser Prozesse (d.h. des toxikokinetischen Verhaltens) aus den relevanten verfügbaren Informationen möglich. Es besteht keine Verpflichtung, neue Daten zu generieren.


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Prévention du risque chimique, Frankreich 2007, 2009
Dieses Dokument dient nur zur Information und stellt unter keinen Umständen einen juristischen Rat dar. Der einzige rechtlich verbindliche Referenztext ist der Wortlaut der REACH-Verordnung (Verordnung (EC) Nr. 1907/2006).