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Der Sinn und Zweck der (am 1. Juni 2007 eingeführten) REACH-Verordnung ist die Verbesserung des Gesundheits- und des Umweltschutzes durch eine bessere und frühere Erkennung der spezifischen Eigenschaften von chemischen Stoffen und die umfassende Kenntnis ihrer möglichen Verwendungsweisen. Die frühere Gesetzgebung unterschied “existierende Stoffe”, d.h. alle Chemikalien, die bis September 1981 auf den Markt gebracht wurden, von den "neuen Stoffen", d.h. solche Stoffe, die seit diesem Datum auf dem Markt sind. Existierende Stoffe unterlagen nicht denselben Informationsanforderungen wie die neuen Stoffe. In der Folge existiert heute eine allgemeiner Mangel an öffentlich verfügbarem Wissen über die Eigenschaften dieser existierenden Stoffe, wobei ihr Anteil am Gesamtvolumen aller auf dem Markt erhältlichen Substanzen über 99% ausmacht. Darüber hinaus waren nachgeschaltete Anwender nicht verpflichtet, Informationen über die Verwendungsweisen bereit zu stellen. Aus diesem Grund existiert auch ein Informationsmangel in Bezug auf Expositionseigenschaften. Mit 1. Juni 2018 – die REACH-Vorschriften werden bis dahin über einen Zeitraum von 11 Jahren stufenweise eingeführt – wird der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) von den Herstellern und Importeuren ein Dossier mit Informationen über spezifische Eigenschaften und Verwendungsweisen für jeden registrierungspflichtigen Stoff vorgelegt. Dabei sollte man nicht vergessen, dass ein wichtiges Ziel dieses Prozesses die Reduzierung des Testaufwands und vor allem die Vermeidung bzw. größtmögliche Beschränkung von Tierversuchen ist. Spezielle Mechanismen wie die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen Registranten und die immer lauter werdende Forderung nach testlosen Methoden wurden bereits mit der Einführung von REACH berücksichtigt.
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