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Identifikation und Benennung von Stoffen

   
 

Die REACH-Verordnung konzentriert sich ausschließlich auf chemische Stoffe. Um ein richtig funktionierendes REACH-System zu gewährleisten, ist die unmissverständliche Identifikation und Kennzeichnung des Stoffes unerlässlich.


In den Anwendungsbereich von REACH fallende Stoffe

REACH betrifft die Herstellung, Einfuhr, Markteinführung undVerwendung von einzelnen Stoffen in Gemischen (beabsichtigte Mischungen und Lösungen, die aus zwei oder mehr chemischen Stoffen bestehen) und Erzeugnissen.
Die Gemische und Erzeugnisse selbst unterliegen nicht der REACH-Verordnung. Aus diesem Grund müssen die Hersteller und Importeure im Rahmen der REACH-Bestimmungen zusätzlich zum Verzeichnis der einzelnen Stoffe sämtliche in den hergestellten oder importierten Gemischen oder Erzeugnissen enthaltenen Stoffe auflisten.

Ein Stoff bezeichnet im Sinne von REACH ein chemisches Element und seine Verbindungen im natürlichen Zustand oder in einem durch irgendeinen Herstellungsprozess erzielten Zustand, einschließlich der notwendigen Zusätze, um seine Stabilität beizubehalten, und durch den verwendeten Prozess entstandene Verunreinigungen, jedoch mit Ausnahme der Lösungsmittel, die abgeschieden werden können, ohne die Stabilität des Stoffes oder seine Zusammensetzung zu verändern.

Diese Definition geht über die reine chemische Zusammensetzung hinaus, die durch eine einfache Molekulare Struktur definiert wird.
In den Anwendungsbereich von REACH fallende Stoffe sind typischerweise Produkte, die mit Hilfe einer chemischen Reaktion hergestellt werden und die mehrere verschiedene Komponenten enthalten. Chemische Stoffe schließen – wie im Rahmen von REACH definiert – auch aus natürlich vorkommenden Materialien chemisch abgeleitete oder isolierte Stoffe ein, die ein einziges Element oder Molekül enthalten (z.B. reine Metalle oder gewisse Mineralien) oder auch aus mehreren Komponenten bestehen können.

Einige Stoffe sind von REACH oder von Teilen der REACH-Verordnung ausgeschlossen (weitere Informationen dazu finden Sie in der Tabelle Anwendungsbereich der REACH-Verordnung).


Verschiedene Stofftypen

Die Stoffe werden zur Identifikation und Benennung im Rahmen von REACH in zwei Hauptgruppen unterteilt:

  1. „Klar definierte Stoffe“: Stoffe mit einer fest definierten qualitativen und quantitativen Zusammensetzung.
  2. „UVCB Stoffe”: Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung, komplexe Reaktionsprodukte und biologische Materialien.

Die Variabilität der Zusammensetzung für klar definierte Stoffe wird durch Ober- und Untergrenzen der/des Konzentrationsgrade(s) der Hauptkomponente(n) spezifiziert. Bei UVBC Stoffen ist die Variabilitätsspanne relativ groß und/oder unvorhersehbar.

Wenn eine Registrierung für einen "klar definierten Stoff" erforderlich ist, sollte diese die chemische Zusammensetzung des Stoffes, das chemische Element und den Inhalt bzw. den Anteil jedes Bestandteils des Stoffes einschließen. Bei manchen Stofftypen reicht die chemische Zusammensetzung alleine nicht zur Charakterisierung aus, daher wurden einige zusätzliche physikalische Parameter der chemischen Strukturen zur Identifizierung des Stoffes hinzugefügt (z.B. Kristallmorphologie).

“UVCB Stoffe” benötigen für Ihre Identifikation zusätzlich zu den bereits über ihre chemische Zusammensetzung bekannten Daten auch noch andere Arten von Informationen, da:

  1. die Anzahl der Bestandteile relativ groß ist und/oder
  2. die Zusammensetzung im Wesentlichen unbekannt ist und/oder
  3. die Variabilität der Zusammensetzung relativ groß oder nur schlecht vorhersehbar ist.

Wenn eine Registrierung für einen UVCB-Stoff erforderlich ist, müssen Hersteller/Importeure den Namen, die Herkunft oder Quelle des Stoffes und die wichtigsten Verarbeitungsschritte angeben. Auch andere Stoffeigenschaften können wichtige Identifikationsmerkmale sein.

Regeln zur Benennung der verschiedenen Stoffe sind im Diagramm Identifikation und Benennung von chemischen Stoffen enthalten.


Ermittlung von gleichartigen Stoffen

Hersteller und Importeure müssen feststellen, ob ihre jeweiligen Stoffe im Rahmen von REACH als gleichwertig angesehen werden können. Die Ermittlung von gleichartigen Stoffen ist für die gemeinsame Nutzung von Daten wichtig, da dadurch der Testaufwand begrenzt werden und sich auf eine genaue Stoffermittlung stützen kann.


Gruppierung von Stoffen mit ähnlicher Struktur

Anhang XI eröffnet im Rahmen von REACH die Möglichkeit, Chemikalien nicht auf einer Schritt-für-Schritt Basis, sondern durch die Zusammenfassung von Chemikalien in Kategorien zu bewerten.
Eine chemische Kategorie ist eine Gruppe von Chemikalien, deren physikalisch-chemische sowie ihre gesundheitlichen und/oder umwelttechnischen toxikologischen Eigenschaften und/oder deren Umweltverhalten mehr oder weniger ähnlich sind oder aufgrund einer strukturellen Übereinstimmung (oder anderer Übereinstimmungen) einem gleichmäßigen Muster folgen. Die Einführung von Kategorien bedeutet, dass es möglich ist, Eigenschaften, die zumindest einige Mitglieder der Kategorie gemeinsam haben, identifizieren zu können. Der Ansatz bietet auch eine Basis, um mögliche Trends von Eigenschaften quer durch die Kategorie zu identifizieren.
Als Ergebnis ist es möglich, die Verwendung von Messdaten auf ähnliche nicht getestete Chemikalien auszudehnen. Es können daher ohne weitere Tests zuverlässige Annahmen getroffen werden, die sich zur Einstufung und Kennzeichnung und/oder Risikobewertung eignen.

Aus diesem Grund sind sowohl Hersteller als auch Importeure an der korrekten Identifizierung ihrer Stoffe interessiert, da sie dadurch feststellen können, ob die Zusammenfassung in einer Gruppe möglich ist.

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Prévention du risque chimique, Frankreich 2007
Dieses Dokument dient nur zur Information und stellt unter keinen Umständen einen juristischen Rat dar. Der einzige rechtlich verbindliche Referenztext ist der Wortlaut der REACH-Verordnung (Verordnung (EC) Nr. 1907/2006).