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Stoffsicherheitsbeurteilung

   
 

REACH basiert auf dem Prinzip, dass die Industrie Stoffe in einer Weise herstellt, importiert, verwendet oder in Verkehr bringt, dass keine Gefährdung der Gesundheit oder Umwelt auftritt. Zu diesem Zweck müssen Hersteller und Importeure Daten über die Stoffe sammeln oder generieren und anschließend bewerten, inwieweit die Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch den Einsatz von geeigneten Risikomanagementmaßnahmen kontrolliert werden können. Für alle Stoffe, die in Mengen von mindestens 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, muss eine chemische Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) durchgeführt werden, deren Ergebnisse in einem chemischen Sicherheitsbericht (CSR) zu dokumentieren sind. Bei der chemischen Stoffsicherheitsbeurteilung sind die Herstellung eines Stoffes und alle identifizierten Einsatzmöglichkeiten zu berücksichtigen. Der CSR enthält eine detaillierte Zusammenfassung der Informationen der gesundheits- und umweltschädigenden Eigenschaften eines Stoffes sowie gegebenenfalls eine Expositions- und Risikobewertung.

Auch andere Akteure müssen möglicherweise einen CSR erstellen:

  • Nachgeschaltete Anwender, die ihre(n) eigene(n) CSA /CSR benötigen oder anfertigen möchten;
  • Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen, die freisetzende Stoffe enthalten, falls der Stoff nicht bereits für den jeweiligen Verwendungszweck registriert wurde. Ein CSR ist erforderlich, wenn der Stoff in Erzeugnissen mit Mengen über 10 Tonnen pro Jahr vorhanden ist;
  • Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender, die im Rahmen eines Genehmigungsantrags eine/einen CSA / CSR verfassen;

Unter gewissen Umständen ist keine chemische Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich:

  • Für einen in einer Zubereitung enthaltenen Stoff in Konzentrationen, die unter bestimmten Konzentrationsgrenzwerten liegen;
  • Für standortinterne oder transportierte isolierte Zwischenprodukte;
  • Für produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD);
  • Wenn die Verwendung des Stoffes bereits von spezifischen Vorschriften geregelt wird und der Stoff deshalb von der Registrierung ausgenommen ist (z.B. Biozide, Pestizide, Pharmazeutika);

Bei der chemischen Stoffsicherheitsbeurteilung müssen keine Gesundheitsrisiken für die Endanwendung in Kosmetikprodukten und in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, berücksichtigt werden, da diese durch andere gesetzlichen Vorschriften geregelt sind.

Beurteilungsschritte

Das Diagramm "Prinzipien der chemischen Stoffsicherheitsbeurteilung im Rahmen von REACH" liefert einen Überblick der CSA Schritte.

Die chemische Stoffsicherheitsbeurteilung sollte die folgenden Schritte umfassen:

 

Jeder Registrant ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu bestimmen und anzuwenden, um die in der chemischen Sicherheitsbeurteilung identifizierten Risiken angemessen kontrollieren zu können, und diese gegebenenfalls in den von ihm gelieferten Sicherheitsdatenblättern zu empfehlen. Jeder Registrant, der eine chemische Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen muss, ist verpflichtet, seinen chemischen Sicherheitsbericht verfügbar und auf dem neuesten Stand zu halten.

 

cnrs

Prévention du risque chimique, Frankreich 2007, 2010
Dieses Dokument dient nur zur Information und stellt unter keinen Umständen einen juristischen Rat dar. Der einzige rechtlich verbindliche Referenztext ist der Wortlaut der REACH-Verordnung (Verordnung (EC) Nr. 1907/2006).