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Öffentlich verfügbare Datenbanken

   
 

REACH sieht den öffentlichen Zugriff auf Informationen über Stoffe vor, denen ein Anwender ausgesetzt sein könnte. Die Website der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) bietet freien Zugriff auf die in der ECHA Datenbank enthaltenen Informationen, die nicht dem Datenschutz unterliegen, einschließlich Informationen über gefährliche Eigenschaften und Verhaltensweisen, Einstufung und Kennzeichnung, zulässige Verwendung und Risikomanagementmaßnahmen.

Im Besitz der ECHA befindliche Informationen

Die ECHA Datenbank dient zur zentralisierten Speicherung von Informationen, die zu Registrierungs-, Genehmigungs- und Beschränkungszwecken gesammelt wurden. Darüber hinaus sieht die Verordnung (CE) Nr. 1272/2008 vor, dass die ECHA ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis anlegt und verwaltet. Im Rahmen der von dieser Verordnung geforderten Bekanntgabe der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen ist jeder Fabrikant, Hersteller von Erzeugnissen oder Importeur verpflichtet, die folgenden Informationen an die ECHA zu liefern, ausgenommen diese Informationen wurden bereits als Bestandteil des Registrierungsdossiers übermittelt:

  • die Identität(en) der Fabrikanten, Hersteller von Erzeugnissen oder Importeure, die für das Inverkehrbringen des/der Stoffe(s) verantwortlich sind;
  • die Identität des/der Stoffe(s);
  • die Gefahrenguteinstufung des/der Stoffe(s);
  • die Gefahrenkennzeichnung des/der Stoffe(s);
  • gegebenenfalls spezifische Konzentrationsgrenzen;

Die Agentur registriert, ob es - im Hinblick auf den Eintrag - eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung auf EU-Ebene gibt.

Über einen öffentlichen elektronischen Zugang abrufbare Informationen

Die folgenden Informationen über Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen sind über die ECHA Website kostenlos öffentlich zugänglich:

  • der/die Name(n) des Stoffes, ausgenommen solcher Stoffe, für die ein Antrag auf Vertraulichkeit gestellt wurde;
  • die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes;
  • physikalisch-chemische Daten in Bezug auf den Stoff sowie Daten über Pfade und Umweltverhalten;
  • die Ergebnisse der einzelnen toxikologischen und ökotoxikologischen Studien;
  • alle abgeleiteten Expositionsgrenzwerte (DNEL - Derived 'No-Effect Level')1 bzw. vorausberechneten Konzentrationsgrenzwerte (PNEC)2;
  • eine Anleitung für die sichere Verwendung;
  • falls in Übereinstimmung mit den Anhängen IX oder X der REACH Verordnung erforderlich, die entsprechenden analytischen Methoden, welche die Entdeckung eines gefährlichen Stoffes ermöglichen, wenn er in die Umwelt gelangt, sowie zur Bestimmung der unmittelbaren Exposition von Menschen.

Sofern kein gerechtfertigter Antrag auf Vertraulich des jeweiligen Akteurs, von dem die Daten stammen, vorliegt, sollten außerdem die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt werden:

  • sofern für die Einstufung und Kennzeichnung erforderlich, der Reinheitsgrad des Stoffes und die Identität der Verunreinigungen und/oder Zusatzstoffe, die als gefährlich bekannt sind;
  • der Tonnage-Gesamtbereich für den ein bestimmter Stoff registriert wurde;
  • die Studienzusammenfassungen3 oder vorstrukturierten Studienzusammenfassungen (robust summaries)4;
  • zusätzliche Informationen im Sicherheitsdatenblatt, welche die frei zugänglichen Informationen ergänzen;
  • der/die Handelsname(n) des Stoffes.

 

1. DNEL: Der Expositionsgrad des Stoffes bis zu einem Wert, dem eine Personengruppe nicht mehr ausgesetzt werden sollte.
2. PNEC: Der Konzentrationswert eines Stoffes, unter dem keine schädigenden Auswirkungen auf den jeweiligen Umweltbereich zu erwarten sind.
3. Studienzusammenfassung: Bezeichnet eine Zusammenfassung der Ziele, Methoden, Ergebnisse und Schlussfolgerungen eines vollständigen Studienberichts, der ausreichend Informationen enthält, um eine Bewertung der Studienrelevanz durchzuführen.
4. Vorstrukturierte Studienzusammenfassung (robust summary): Bezeichnet eine detaillierte Studienzusammenfassung3, die ausreichend Informationen enthält, um eine unabhängige Bewertung der Studie durchzuführen und die Notwendigkeit, auf den vollständigen Studienbericht zurückgreifen zu müssen, auf ein Minimum reduziert.

 

cnrs

Prévention du risque chimique, Frankreich 2007, 2010
Dieses Dokument dient nur zur Information und stellt unter keinen Umständen einen juristischen Rat dar. Der einzige rechtlich verbindliche Referenztext ist der Wortlaut der REACH-Verordnung (Verordnung (EC) Nr. 1907/2006).