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Übereinstimmung mit den Sicherheitsdatenblättern

   
 

Unter REACH müssen nachgeschaltete Anwender die Bedingungen der Verwendung und die von den Herstellern und Importeuren empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen beachten. Wenn er ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) erhält, muss der Anwender eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches Folgendes kontrollieren:

  • die Übereinstimmung mit der beschriebenen Verwendung und die Beachtung des/der Expositionsszenarios/-szenarien,
  • die Beachtung der Risikomanagementmaßnahmen,
  • die Übereinstimmung mit einer erteilten Genehmigung oder Beschränkungen.

Diese Kontrolle erfolgt nach einem Stufenverfahren.

Der erste Schritt besteht darin, zu kontrollieren, dass die beabsichtigte Verwendung des Stoffes einer Verwendung entspricht, die in Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblatts beschrieben ist. Wenn es ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt mit einem oder mehreren Expositionsszenarien ist, muss auch die Übereinstimmung der Verwendung mit einem der beschriebenen Expositionsszenarien kontrolliert werden.

Die zweite Stufe besteht darin, zu kontrollieren, dass die tatsächlichen Bedingungen der Verwendung mit den in den Expositionsszenarien beschriebenen Bedingungen der sicheren Verwendung übereinstimmen.

Wenn die beabsichtigte Verwendung nicht im Sicherheitsdatenblatt und in den Expositionsszenarien abgedeckt ist oder wenn die tatsächlichen Bedingungen der Verwendung nicht mit den Risikomanagementmaßnahmen übereinstimmen, muss der Anwender Maßnahmen ergreifen. Er kann entweder:

  • den Lieferanten bitten, den Stoffsicherheitsbericht (CSR) zu ergänzen und ein neues Expositionsszenario zu entwickeln, um die Verwendung zu einer angegebenen Verwendung zu machen (siehe Informationspflicht),
  • seine Tätigkeit anpassen: er kann seine Verwendung in eine angegebene ändern, die Bedingungen der Verwendung verbessern, so dass die Risikomanagementmaßnahmen beachtet werden, oder versuchen, den Stoff durch einen weniger gefährlichen zu ersetzen,
  • nach einem anderen Lieferanten suchen, der ein Szenario bereitstellt, durch das seine Verwendung abgedeckt wird, oder der bereit ist, ein neues Szenario zu entwickeln,
  • seinen eigenen Stoffsicherheitsbericht in Übereinstimmung mit Anhang XII von REACH erstellen. Der Anwender erzeugt dann ein Expositionsszenario, das seine Verwendung abdeckt. Er muss dieses Szenario seinem eigenen Sicherheitsdatenblatt anfügen und die ECHA über seine Verwendung benachrichtigen. In einigen Fällen, insbesondere, wenn der Stoff für produkt- und prozessorientierte Forschung verwendet wird oder wenn die gesamte verwendete Menge weniger als 1 Tonne pro Jahr beträgt, kann der Anwender von der Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts befreit werden, aber er sollte immer benachrichtigen. Zuletzt beinhaltet die dritte Kontrolle die Stoffe, die einer Genehmigung unterliegen oder von Beschränkungen der Verwendung betroffen sind (siehe Verwendbare Stoffe). Der Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts ermöglicht dem Anwender, zu wissen, ob er von solchen Maßnahmen betroffen ist. Wenn dies der Fall ist, muss er sicherstellen, dass seine Verwendung einer erteilten Genehmigung entspricht oder die für den Stoff festgelegten Beschränkungen beachtet.

Fristen

Wenn die Verwendungen abgedeckt sind, hat der Anwender 12 Monate ab Erhalt des erweiterten Sicherheitsdatenblatts, um die darin übermittelten Maßnahmen umzusetzen. Wenn die Verwendungen nicht abgedeckt sind, hat der Anwender 12 Monate, um seine eigene Stoffsicherheitsbewertung (CSA) durchzuführen und die entsprechenden Expositionsszenarien umzusetzen.

Prévention du risque chimique, Frankreich 2007, 2011
Dieses Dokument dient nur zur Information und stellt unter keinen Umständen einen juristischen Rat dar. Der einzige rechtlich verbindliche Referenztext ist der Wortlaut der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).